Josef Wann GmbH
Am Langen Bach 47
89269 Vöhringen
Deutschland
Geschäftsführer: Rudolf Wann
Telefon: +49 (0) 73 06 / 96 66 - 0
Telefax: +49 (0) 73 06 / 62 64
E-Mail: info@wann.de
Internet: www.wann.de
USt-Id-Nr.: DE 130849119
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER JOSEF WANN GMBH
ALLGEMEINES
Sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Josef Wann GmbH, 89269 Vöhringen, im folgenden „Verkäufer“ genannt, und deren Kunden oder Geschäftspartnern, im folgenden „Käufer“ genannt, insbesondere
Kaufverträge, sind zu nachstehenden Bedingungen eingegangen. Diese Geschäftsbedingungen sind von jedem Kunden oder Geschäftspartner für die Dauer der Geschäftsverbindung als rechtsverbindlich
anerkannt und Inhalt eines jeden Vertrages. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt die Rechtsverbindlichkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen nicht.
Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner verpflichten uns nicht, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerspruchs bedarf. Im übrigen gilt in formeller und materieller Hinsicht uneingeschränkt
deutsches Recht.
Preise und Lieferungen
- Unsere Voranschläge und Angebote sind freibleibend. Ist in ihnen die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausgewiesen, kommt sie noch hinzu.
- Eine Bestellung auf elektronischem Wege wird ebenfalls erst mit schriftlicher / gefaxter – nicht elektronischer (z.B. E-Mail) – Auftragsbestätigung angenommen. Die Schriftform kann weder
durch die einfache elektronische Form noch durch die qualifizierte elektronische Form ersetzt werden.
- Die in Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei
denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Bei Kaufleuten ist der Verkäufer berechtigt, etwaige nach Vertragsschluss vom Lieferanten auf ihn zugekommene Preiserhöhungen an den Käufer weiterzugeben, wenn nicht zwischen Vertragsschluss
und Lieferung weniger als 3 Wochen liegen.
- Bei Nichtkaufleuten gilt dasselbe mit der Maßgabe, dass die Frist 4 Monate beträgt.
- Aufträge von Kunden wie auch Vertragsergänzungen und /oder -änderungen verpflichten den Verkäufer erst mit schriftlicher Bestätigung oder nach Gegenzeichnung durch ihn. Mangels Bestätigung
oder Gegenzeichnung durch den Verkäufer innerhalb eines Monats nach Auftragserteilung kann der Käufer von seinem Auftrag (Kaufantrag) zurücktreten.
- Kreuzen sich Bestätigungsschreiben des Verkäufers und des Käufers, gilt bei widersprechendem Inhalt derjenige des Bestätigungsschreibens des Verkäufers.
- Bei der Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Wird nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers erkennbar, so
dass berechtigter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Käufer einen wesentlichen Teil seiner Pflichten nicht erfüllen wird, ist der Verkäufer berechtigt, die Fertigung der bestellten Waren
ruhen zu lassen und die Lieferung zu verweigern, bis Vorauszahlung geleistet oder eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft gestellt wird. Von einer wesentlichen Verschlechterung der
Kreditwürdigkeit ist insbesondere auszugehen, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug befindet oder ungünstige Auskünfte durch Kreditinstitute oder
Kreditversicherer bekannt werden. Kommt der Käufer der Aufforderung zur Zahlung oder zur Sicherheitsleistung nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Verkäufer behält sich zumutbare Teillieferungen und Teilrechnungen vor.
- Die angegebenen Liefertermine und –fristen gelten annähernd, es sei denn, dass vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin angegeben wurde.
- Umstände, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind und die die Ausführung übernommener Aufträge gänzlich oder vorübergehend unmöglich machen, verzögern, wesentlich erschweren oder
wirtschaftlich unzumutbar machen, berechtigen den Verkäufer, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadenersatzansprüche des Käufers sind
ausgeschlossen. Als solche Umstände sind insbesondere anzusehen höhere Gewalt, Ausnahmezustand, behördliche Verfügungen, Aussperrung und Streiks sowie sonstige Betriebsstörungen beim Verkäufer
und/oder anderer Firmen, von denen die Erfüllbarkeit des Vertrags durch den Verkäufer zumindest auch abhängt.
- Beeinflussen spätere Änderungen des Vertrages durch den Käufer die Lieferfrist, so kann sich diese in angemessenem Umfang verlängern.
- Bei Lieferverzug des Verkäufers sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer fällt Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last. Der Käufer kann jedoch vom
Vertrag zurücktreten. Dafür bzw. für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ist auf jeden Fall das schriftliche Setzen einer
angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nach Verzugseintritt durch den Käufer Voraussetzung.
- Bei Verträgen mit unbestimmtem Lieferzeitpunkt hat der Abruf durch den Käufer mangels besonderer Absprache innerhalb von 3 Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Erfolgt der
Abruf nicht rechtzeitig, so ist der Verkäufer nach einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Überfuhrgebühren, Rollgeld, Deckenmieten, Verpackungen etc. gehen zu Lasten des
Käufers. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.
- Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten oder extra zur Rücknahme bezeichnete Verpackungsteile.
Der Käufer ist verpflichtet für die Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
- Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Verkäufer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw.
Abnahmebereitschaft auf den Käufer über. Der Verkäufer verpflichtet sich, vom Käufer verlangte Versicherungen auf dessen Kosten abzuschließen.
- Die Regelungen über den Gefahrenübergang gelten auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen übernommen hat.
Gewährleistung und Haftung
- Mangels entsprechender Rüge gelten Qualität, Maß und Sortierung auch bei nicht persönlicher Übernahme durch den Käufer als anerkannt. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens
innerhalb von 5 Werktagen, nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Be- oder Verarbeitung zu rügen. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung.
Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer bzw. der Übernahme der Ware durch den Käufer. Nicht
offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die Untersuchungspflichten des Kaufmanns nach § 377 HGB bleiben unberührt.
- Jede Mängelrüge muss schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen. Uns ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen.
- Wird ein Mangel nachgewiesen, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegen Rückgabe der beanstandeten Waren. Schlägt die Ausbesserung
bzw. Neulieferung nach dreimaligem Versuch fehl, so kann der Käufer entweder den Kaufpreis herabsetzen oder von dem Vertrage zurücktreten kann.
- Alle sonstigen in Betracht kommende Ansprüche des Käufers, insbesondere Gewährleistungs- und / oder Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Verkäufer grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fiele. Nach Beginn der Verarbeitung gelieferter Ware sind in jedem Fall sämtliche Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
- Für Nichtkaufleute gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, für Kaufleute eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
- Fabrikationsbedingte kleinere Mängel und Farbabweichungen sind zulässig soweit sie die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht bzw. den Gesamteindruck des Liefergegenstandes nicht
unzumutbar beeinträchtigen.
- Aufgrund unterschiedlicher Materialien und Herstellungsverfahren kann es bei Produkten mit derselben Farbbezeichnung oft auch in Abhängigkeit von Lichtverhältnissen zu Farbunterschieden
kommen. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Gewichten, Farbtönen und in der Oberflächenbeschaffenheit, die sich im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen bewegen, sind keine Mängel.
Farbabweichungen zwischen Prospekt-/Katalogabbildungen und dem Produkt sind drucktechnisch bedingt und begründen keine Haftung des Herstellers. Bei Furnieren und Massivhölzern kann hinsichtlich
der Farbe, Struktur und Maserung keine Gewähr auf Gleichheit übernommen werden, da es sich hierbei um Naturprodukte handelt.
- Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen
und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist.
- Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Zahlungen des Käufers der Sitz des Unternehmens. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Neu-Ulm für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben,
vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Schadenersatz
Bei Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen oder Stornierung des Vertrages seitens des Käufers, werden dem Käufer als Schadenersatz 20% des Kaufpreises in Rechnung gestellt.
Josef Wann GmbH
Am Langen Bach 47
D-89269 Vöhringen
Abbildungsverzeichnis:
Startseite/Seitentitel: © Silestone® | Starseite (Silder) grüner Mineral Waschtisch: ©Wohnidee | Starseite (Silder) Quarzstein-Arbeitsplatte: © Silestone® |
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Corian® E. I. du Pont de Nemours and Company | Mineral/Unterseite Mineral Formteile - grau
Arbeitsplatte mit Limetten: Corian® E. I. du Pont de Nemours and Company | Mineral/Unterseite Mineral Formteile - grüner Mineral Waschtisch: ©Wohnidee | Quarzstein weiße Arbeitsplatte: © Silestone® | Quarzstein braune Arbeitsplatte mit Blumen: © Silestone® | Quarzstein schwarze Arbeitsplatte: © Silestone® | Quarzstein graue Arbeitsplatte mit Limetten: © Silestone®